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Bewegte Kitas
Sportliches Herz und Seele des Programms ist die Gymnastiklehrerin, Psychomotorikerin, Pilates-Trainerin und Lehrerin für Kinderyoga Claudia Köpp. Als Expertin für alle praktischen und theoretischen Fragen rund um das Thema „Bewegung in der Kita“ unterstützt sie die Teams dabei, die Bewegungserziehung vor Ort neu zu gestalten und mit vielen neuen Ideen noch mehr Bewegung in den Kita-Alltag zu bringen.
Sportliche Projektwoche
Zu den Angeboten von Claudia Köpp gehört zum Beispiel die „Sportliche Projektwoche“: Eine Woche lang kommt sie jeden Tag in eine Kita. Im Gepäck hat sie jede Menge Ideen für Bewegungsangebote, die auf die Wünsche von Kindern wie Erzieher*innen eingehen und die auf die individuellen Möglichkeiten des Hauses abgestimmt sind.
Um die Bewegungsangebote nach der Projektwoche besser in den Kita-Alltag integrieren zu können, gibt es am Ende für jede Kita eine Dokumentation in schriftlicher oder auch digitaler Form.
Bewegungsideen zum Nachmachen zuhause und in der Kita
Um Pädagog*innen auch ohne Präsenz-Fortbildungen mit neuen Bewegungsideen unterstützen zu können, hat Claudia Köpp Videos zum Thema „Bewegung in der Kita“ produziert und in „Claudias Turnraum“ online bereitgestellt. Und damit das Turnen und Toben auch zuhause nicht zu kurz kommt, gibt es unter dem Motto „Kitasport im Kinderzimmer“ Geschichten-Bewegungs-Filme für die Familien zuhause. Die Links zu beiden Angeboten finden Sie in der Seitenspalte, nähere Informationen gibt es hier.
Aktiver Feierabend
Jeden Dienstag um 18:30 ein Pilates-Workout über Zoom. Dieses sportliche Angebot ist speziell zugeschnitten auf die besonderen körperlichen Belastungen und Bedürfnisse unserer pädagogischen Fachkräfte. Selbstverständlich können Sie Ihre Kamera während des Workouts ausgeschaltet lassen. Länge des Workouts: 45 min.
Den Zugangslink erhalten Sie mit einer Mail an:
Kontakt zu Claudia Köpp:
E-Mail:
Nachdenken, Forschen, Diskutieren und Malen mit Kindern: Das war unser Corona-Mal-und-Philosophier-Wettbewerb
Welches Abenteuer willst du mal erleben? Welches Tier wärst du gerne? Was macht dich glücklich? Durch besondere Fragen mit Kindern ins Gespräch zu kommen - jenseits der Themen, die Familien im Alltag so beschäftigen: Darum ging es bei unserem Philosophier- und Malwettbewerb, den wir am 8. April gestartet haben. Zunächst vor allem für die Kinder im „Corona-Homeoffice“ gedacht, haben wir ihn bald auch für alle diejenigen erweitert, die an der Notbetreuung in den Kitas teilnahmen. Bis zum 31. Mai haben wir jeden Werktag eine Frage gestellt und die Kinder mit der Unterstützung ihrer Eltern oder Pädagog*innen eingeladen, uns ihre Gedanken dazu in Worten und Bildern zu schicken.
Die Resonanz hat uns überwältigt: Über 150 tolle Bilder von fast 70 Kindern haben uns bis Ende Mai erreicht. Manche Kinder haben uns ein Bild geschickt, andere ganz viele. Am 10. Mai nun hat unser Sprachkitas-Team, in dessen Händen die Organisation des Wettbewerbs liegt, die Gewinner*innen unserer drei Preise ermittelt. Dafür wurden die Namen aller Kinder, die mitgemacht haben, auf kleine Zettel geschrieben, aus denen zufällig drei gezogen wurden. Alle Kinder hatten also die gleiche Chance auf einen der Preise – unabhängig davon, wie vielen Bilder sie uns geschickt hatten oder was sie zeigen.
Hier sind die Gewinnerinnen und ihre Beiträge:
Der 1. Preis, ein Tablet mit von unseren Pädagog*innen ausgewählten Kinder-Apps darauf, geht an Jule Muo aus der Kita Emdener Straße. Auf die Frage „In wen oder was möchtest du dich für einen Tag verwandeln?“ hat sie uns gemalt und geschrieben: „In Prinzessin Jule“
Der 2. Preis, ein Büchergutschein, geht an Emilia Sena Abele aus der Kita Stettiner Straße. Auf unsere Frage: „Wie bringst du andere zum Lachen?“ schrieb und malte sie uns: „Ich bringe andere zum Lachen, wenn ich mich in eine Matschpfütze im Barfußpark werfe. Im Barfußpark ist Gras mit vielen Bäumen. Die sind grün und braun. Und eine Regenwolke mit Regen.“
Unseren 3. Preis, ein Familienspiel, hat Marlene Koller aus der Kita Mehringdamm gewonnen. Ihre Antwort auf unsere Frage „Was siehst du, wenn du aus deinem Fenster schaust?“: „Ein Amselmännchen auf dem Baum vor meinem Fenster. Die haben immer einen ganz leuchtenden, orangenen Schnabel!“
Wir gratulieren allen Gewinnerinnen ganz herzlich und wünschen viel Spaß mit den Preisen, die wir so bald wie möglich vor Ort in den Kitas überreichen werden. Und wir danken allen Kindern, die uns ihre tollen Bilder geschickt haben!
Damit war unser Wettbewerb aber noch nicht zu Ende: Aus all die wunderbaren Bildern und Texten, die uns erreicht haben, haben wir zusammen mit dem Grafiker Santiago da Silva ein Buch gemacht: "Was siehst du, wenn du aus deinem Zimmerfenster schaust? 157 Antworten auf tägliche Fragen". Im Januar 2021 haben wir es an alle Teilnehmer*innen des Wettbewerbs und natürlich alle unsere Kitas verteilt: Als ganz besondere Erinnerung an die Corona-Zeit, zum gemeinsam darin Blättern, sich Erinnern und darüber Sprechen.
Corona: Fragen & Antworten zur Kitabetreuung
Die Corona-Situation scheint sich in Berlin derzeit zu entspannen und auch in unseren Kitas gehen die Infektionszahlen erfreulicherweise zurück. Da sich die Lage und die geltenden Regeln aber weiterhin schnell ändern, sammeln wir an dieser Stelle weiterhin Elternfragen, beantworten sie und stellen aktuelle Informationen zum Download bereit.
Letzte Aktualisierung: 29.04.2022
Übersicht
- Was ändert sich am 8. Mai 2022?
- Wird jetzt überhaupt nicht mehr getestet?
- Mein Kind hat eine leichte Erkältung. Kann es trotzdem die Kita besuchen?
- Wie werden die Lolli-Tests angewendet?
- Bei meinem Kind ist ein Corona-Schnelltest positiv ausgefallen. Was muss ich jetzt tun?
- Ich brauche für meinen Arbeitgeber einen Nachweis über die Quarantäne meines Kindes. Wie bekomme ich einen solchen?
- Werden derzeit Elternabende durchgeführt und wenn ja, welche Regeln gelten dafür?
- Wie funktioniert aktuell die Testung von Kindern in der Kita?
- Wir haben uns kürzlich im Ausland aufgehalten. Was müssen wir beachten, wenn unser Kind wieder die Kita besuchen soll?
- Mein Kind hat eine leichte Erkältung. Kann es trotzdem die Kita besuchen?
- 3G in der Kita - was heißt das konkret?
- Dürfen Eltern aktuell die Kita betreten und müssen sie dafür einen Impf- oder Testnachweis vorlegen?
- Wieso hat unsere Kita momentan ihre Öffnungszeiten verkürzt?
- Wie kann ich aktuell mit der Kita über meine Anliegen, Fragen oder Probleme ins Gespräch kommen?
- Welche Hygieneregeln gelten aktuell?
- Wird in den Kitas auch so viel gelüftet wie in den Schulen?
- Hat es in City-Kitas Coronafälle gegeben?
- Was muss ich tun, wenn mein Kind oder ein Mitglied unseres Haushalts Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatte?
- Wie erreiche ich im Fall eines Coronaverdachts das Gesundheitsamt?
- Was ist unter einer „Kontaktperson der Kategorie 1“ zu verstehen?
- Ist es möglich, dass mein Kind von Nicht-Fachkräften betreut werden muss?
Downloads
- Elternschreiben der Senatsjugendverwaltung: Ende der Testpflicht (28.4.2022)
- Elternschreiben der Senatsjugendverwaltung: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen (15.3.2022)
- Elternschreiben der Senatsjugendverwaltung: Schrittweise Öffnung (2.3.2022)
- KGC-Elterninformation: Test-to-Stay statt Quarantäne (3.2.2022)
- Elternschreiben der Senatsjugendverwaltung zum Test-to-Stay-Verfahren (7.2.22)
- Grafik: Test-to-Stay-Verfahren
- KGC-Elterninformationen: Quarantäne-Dauer und Freitesten (20.1.2022)
- Elternschreiben der Senatsjugendverwaltung zum eingeschränkten Regelbetrieb (19.1.2022)
- Kinder-Anleitung zur Anwendung der Lolli-Tests
Elternschreiben der Senatsjugendverwaltung zur Testpflicht von Kitakindern (17.1.2022) - Bescheinigung über die Durchführung eines Selbsttests
- Anleitung: Durchführung eines Lolli-Tests
- Bescheinigung über die Durchführung eines Selbsttests (25.11.2021)
- Elternscheiben der Senatsjugendverwaltung (25.11.2021)
- Elternschreiben der Senatsjugendverwaltung (7.9.2021)
- Elternschreiben der Senatsjugendverwaltung zum neuen Kitajahr (4.8.2021)
- Elternschreiben zu den Kosten des Mittagessens im Monat Mai (17.5.2021)
- Elternschreiben der Senatsjugendverwaltung (Ende des Notbetriebes) (11.05.2021)
- Elternschreiben der Senatsjugendverwaltung (Öffnung für vier- und fünfjährige Kinder) (05.05.2021)
- Elternschreiben Kindergärten City (Selbsttests für Kinder) (27.04.2021)
- Anleitung Nasenabstrich-Teste (Roche)
- Anleitung Spucktest (HotGen)
- Elternschreiben der Senatsjugendverwaltung (Rückkehr Notbetrieb) (01.04.2021)
- Liste der systemrelevanten Berufe (01.04.2021)
- Elternschreiben Kindergärten City (Kinder mit Erkältungssymptomen) (30.03.2021)
- Elternschreiben der Senatsbildungsverwaltung (29.03.2021)
- Elternschreiben von Kindergärten City (03.03.2021)
- Elternschreiben der Senatsbildungsverwaltung (04.03.2021)
- Elternschreiben von Kindergärten City: Kostenerstattung Mittagessen (05.02.2021)
- Elterschreiben der Senatsbildungsverwaltung (03.02.2021)
- Elternschreiben von Kindergärten City (12.11.2020)
- Checkliste: Darf ein Kind die Kita besuchen? (19.8.2020)
- Hygieneplan von Kindergärten City für alle Kitas (24.9.2020)
Hilfreiche Links (extern)
- Übersicht der Teststellen des Landes Berlin (kostenfreie PCR-Test für Verdachtsfälle ohne Symptome)
- Übersicht über die von KV gelisteteten Covid-Praxen (kostenfreie PCR-Tests für Verdachtsfälle mit Symptomen)
- Liste der Virusvarianten- und Hochrisikogebiete (Robert Koch Institut)
- Schulungsvideos zur Durchführung der Selbsttests für Kita-Kinder (Senatsjugendverwaltung)
- Aktuelle Informationen des Robert Koch Instituts
- Aktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Thema Reiserückkehrer
- Übersicht von Corona-Teststellen in Ihrer Nähe
Was ändert sich am 8. Mai 2022?
Auf Beschluss des Berliner Senats endet am 8. Mai die Testpflicht in allen Berliner Kitas. Das bedeutet:
- Kinder müssen nicht mehr, um ihre Kita besuchen zu können, dreimal wöchentlich getestet werden.
- Für die Mitarbeitenden entfällt die Testpflicht.
- Eltern, die sich länger in der Kita aufhalten (z.B. bei Elternabenden oder während der Eingewöhnung ihres Kindes) müssen hierfür keinen Negativtest mehr vorlegen.
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Wird jetzt überhaupt nicht mehr getestet?
Nach dem Ende der Testpflicht soll nach dem Beschluss des Berliner Senats nur noch anlassbezogen getestet werden:
- Wenn es in einer Kita einen Coronafall gegeben hat, sollten sich die engen Kontaktpersonen des/der infizierten Person testen (lassen). Dies geschieht jedoch freiwillig.
- Für Kinder, die mit leichten Erkältungssymptomen trotzdem in ihrer Kita betreut werden sollen, müssen die Eltern ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen oder ihr Kind vor Ort in der Kita testen.
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Mein Kind hat eine leichte Erkältung. Kann es trotzdem die Kita besuchen?
Prinzipiell gilt immer: Kinder, die krank sind, gehören nicht in die Kita. In der momentanen Zeit gilt dies umso mehr. Denn auch leichte Erkältungssymptome können auf eine Coronainfektion hindeuten, auch wenn diese (noch) nicht von einem Coronatest angezeigt wird.
Wenn Sie Ihr Kind mit Erkältungssymptomen ohne Fieber in seiner Kita betreuen lassen wollen, so müssen Sie der Kita einen aktuellen negativen Coronatest Ihres Kindes vorlegen oder Ihr Kind vor Ort in der Kita testen.
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Wie werden die Lolli-Tests angewendet?
Zur richtigen Durchführung der Lolli-Tests hat die Senatsjugendverwaltung eine Anleitung erstellt, die Sie hier runterlagen können. Eine bebilderte Anleitung zur Test-Durchführung speziell für Kinder finden Sie hier.
Bei meinem Kind ist ein Corona-Schnelltest positiv ausgefallen. Was muss ich jetzt tun?
Bitte testen Sie Ihr Kind ein zweites Mal, vorzugsweise in einem Testzentrum, Sie können den Test aber auch selbst durchführen. Fällt auch dieser zweite Test positiv aus, so gilt folgendes:
Wenn der letzte Kitabesuch Ihres Kindes zehn Tage oder länger zurückliegt, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
Wenn Ihr Kind in den letzten zehn Tagen die Kita besucht hat:
1. Informieren Sie bitte umgehend Ihre Kitaleitung über das positive Testergebnis.2. Zur Abklärung des Infektionsverdachtes lassen Sie schnellstmöglich einen kostenfreien PCR-Test oder einen Schnelltest in einem Testzentrum bei Ihrem Kind durchführen.
- Hat Ihr Kind keine Corona-Symptome, so können Sie hierfür einen Termin in einer der zwölf Teststationen des Landes Berlin machen (diese finden Sie hier: https://www.berlin.de/corona/testzentren/#land )
- Zeigt Ihr Kind Corona-Symptome, so vereinbaren Sie einen PCR-Testtermin in einer der von der kassenärztlichen Vereinigung gelisteten Covid-Praxen. Auch hier ist der Test für Sie kostenlos. Eine Lister dieser Praxen finden Sie hier: https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/corona/covid-19-praxen
Ich brauche für meinen Arbeitgeber einen Nachweis über die Quarantäne meines Kindes. Wie bekomme ich einen solchen?
Im Rahmen der Test-to-Stay-Strategie besteht ab spätestens dem 7. Februar keine Quarantänepflicht mehr, wenn Ihr Kind in der Kita engen Kontakt zu einem/einer Corona-infizierten Person hatte. Sie können Ihr Kind aber vorsorglich trotzdem zuhause behalten (freiwillige Quarantäne). Wenn Sie hiervon Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrer Kitaleitung mit. Sie wird diese Information an das zuständige Gesundheitsamt weiterleiten, das dann eine Quarantäne-Anweisung erlässt und Ihnen schriftlich zukommen lässt.
Werden derzeit Elternabende durchgeführt und wenn ja, welche Regeln gelten dafür?
Prinzipiell sollten in der derzeitigen Situation Elternversammlungen vorzugsweise in Form von Video-Konferenzen abgehalten werden. Sind Präsenzveranstaltungen unbedingt notwendig, so gilt ab dem 15.01.2022 ab zehn Teilnehmenden die 2G+ Regel. Das bedeutet: Alle teilnehmenden Eltern müssen vollständig geimpft oder genesen sein und entweder einen tagesaktuellen Test nachweisen oder geboostert sein.
Wie funktioniert aktuell die Testung von Kindern in der Kita?
Aktuell können nur Kinder nur dann eine Berliner Kita besuchen, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind oder drei Mal wöchentlich von ihren Eltern getestet werden. Hierfür stellt das Land Berlin so genannte Lollitests zur Verfügung, mit denen der nötige Abstrich nicht in der Nase, sondern - für kleine Kinder angenehmer - in der Mundschleimhaut genommen wird.
Diese Tests erhalten Sie von Ihrer Kitaleitung und führen sie - in der Regel zuhause - bei Ihrem Kind durch. Das negative Testergebnis bestätigen Sie der Kita gegenüber schriftlich. Ein entsprechendes Formular zum Ausdrucken finden Sie hier.
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Wir haben uns kürzlich im Ausland aufgehalten. Was müssen wir beachten, wenn unser Kind wieder die Kita besuchen soll?
Welche Regeln Sie bei der Rückkehr nach einem Auslandsaufenthalt beachten müssen und was das für den Kitabesuch Ihres Kindes bedeutet, hängt davon ab, in welchem Land Sie sich aufgehalten haben. Unterschieden wird hier zwischen den vom Robert Koch Institut definierten Virusvariantengebiete, Hochrisikogebieten und sonstigen Ländern, wobei für Personen ab 12 Jahren andere Test- und Quarantänepflichten gelten, als für Kinder unter 12 Jahren. Eine gute Übersicht der geltenden Bestimmungen (Stand 4.8.21) finden Sie im Elternschreiben der Senatsjugendverwaltung, das Sie hier einsehen können. Eine tagesaktuelle Liste, welche Länder in welche der drei genannten Kategorien fallen, finden Sie hier.
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Mein Kind hat eine leichte Erkältung. Kann es trotzdem die Kita besuchen?
Kinder mit Erkältungssymptomatik dürfen aktuell nicht in den Kitas betreut werden. Dies betrifft auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es eine ärztlich abgeklärte, andere Ursache für das Vorliegen der Erkältungssymptome gibt, wie z.B. Heuschnupfen. Hierfür müssen Eltern der Kita ein ärztliches Attest vorlegen.
Wollen Sie Ihr Kind trotz leichter Husten- und/oder Schnupfensymptomen in die Kita bringen, so ist dies möglich, wenn ein negativer Schnelltest für Ihr Kind vorliegt. Hierzu können Sie
- einen Selbsttest durchführen (ein entsprechendes Testkit händigt Ihnen Ihre Kitaleitung gerne aus) oder
- Ihr Kind bei einem Arzt oder Testzentrum testen lassen UND
Damit Ihr Kind die Kita wieder besuchen darf, ist es erforderlich, dass es symptomfrei ist. Eine „Gesundschreibung“ oder einen erneuten Test benötigen Sie nicht.
Kinder, die nachweislich eine Corona-Infektion durchgemacht haben (= Vorliegen eines positiven PCR-Tests, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist) sind von der Testpflicht befreit.
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3G in der Kita - was heißt das konkret?
Die meisten unserer Mitarbeiter*innen sind vollständig geimpft. Zum Start der 3G-Regelung am 24. November haben wir von allen Mitarbeiter*innen ihren Impf- oder Genesenenstatus erfasst und dokumentiert. Alle Mitarbeitenden, die weder geimpft noch genesen sind, müssen sich seitdem täglich vor dem Dienstantritt in der Kita testen. Diese Tests finden vor Ort unter Aufsicht statt und werden ebenfalls dokumentiert. Mitarbeitenden, die den Test verweigern, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Die 3G-Regel gilt auch für Externe - z.B. für Küchenkräfte, Handwerker, Praktikant*innen und Zeitarbeitskräfte - und wird entsprechend kontrolliert und dokumentiert.
Für Eltern gilt: Zum Bringen und Abholen Ihres Kindes können Sie - solange in Ihrer Kita keine andere Regel vereinbart wird - das Haus betreten, ohne einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen zu müssen. Für die Teilnahme an Elternabenden gilt, insofern sie in Präsenz stattfinden, die 3G-Regel und zusätzlich die Maskenpflicht.
Eltern, die ihr Kind in einer Kita eingewöhnen, müssen wie Mitarbeitende entweder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder täglich ein negatives Testergebnis vorlegen.
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Dürfen Eltern aktuell die Kita betreten und müssen sie dafür einen Impf- oder Testnachweis vorlegen?
Sofern in Ihrer Kita keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, dürfen Eltern derzeit zum Bringen und Abholen ihres Kindes die Kita betreten. Dabei müssen sie keinen Impf- oder Genesenennachweis und kein negatives Testergebnis vorzeigen. Wir bitten Sie aber, sich im Interesse des Infektionsschutzes so kurz wie möglich in der Kita aufzuhalten, Abstand zu anderen Erwachsenen und Kindern zu halten und natürlich in jedem Fall weiterhin eine Maske zu tragen.
Für die Teilnahme an einem Elternabend gilt hingegen die 3G-Regel, sie müssen also entweder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder ein tagesaktuelles, negatives Testergebnis von einer zertifizierten Teststelle vorlegen.
Dies gilt auch, wenn Sie sich zur Eingewöhnung Ihres Kindes länger in der Kita aufhalten wollen: Sind Sie nicht geimpft oder genesen, so können Sie die Kita nur betreten, wenn Sie täglich ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist.
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Wieso hat unsere Kita momentan ihre Öffnungszeiten verkürzt?
Durch Corona-Infektionen im Umfeld von Familien oder Mitarbeiter*innen kann es nach wie vor dazu kommen, dass Mitarbeiter*innen vorsorglich in Quarantäne geschickt werden müssen und dann in der Kita fehlen. Dies verschärft die Personalsituation, die durch den allgemeinen Fachkräftemangel ohnehin sehr angespannt ist, weiter.
In Situationen mit besonders akutem Personalmangel bekommen die Kitas Unterstützung von Zeitarbeitskräften und Nicht-Fachkräften auf Honorarbasis. Die Möglichkeiten hierfür sind aber- auch aus pädagogischer Sicht – begrenzt.
Deshalb haben unsere Kitas, wenn sie mit dem verfügbaren Personal die Betreuung der Kinder nicht mehr in ausreichender Qualität gewährleisten können, die Möglichkeit, ihr Betreuungsangebot einzuschränken. Dazu können sie beispielsweise temporär keinen Früh- oder Spätdienst mehr anbieten oder die Öffnungszeiten reduzieren. Allen Beteiligten ist bewusst, dass dies für die Familien eine organisatorische Herausforderung darstellt. Deshalb werden die Kitas von dieser Möglichkeit selbstverständlich nur in einem Umfang Gebrauch machen, der unbedingt erforderlich ist und nur so lange, wie die Personalsituation es nötig macht.
Wie kann ich aktuell mit der Kita über meine Anliegen, Fragen oder Probleme ins Gespräch kommen?
Natürlich haben alle Kitaleitungen und Fachkräfte auch unter Corona-Bedingungen ein offenes Ohr für Dinge, die Sie mit ihnen rund um die Kitabetreuung Ihres Kindes besprechen wollen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Elterngespräche in Interesse des Infektionsschutzes derzeit nur eingeschränkt, z.B. im Freien, telefonisch oder über Video-Calls (ZOOM), stattfinden können. Wenn Sie Interesse an einem Gespräch haben, sprechen Sie Ihre Kitaleitung bitte einfach an.
Welche Hygieneregeln gelten in den Kitas?
Alle unsere Kitas verfügen über einen Hygieneplan nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz. Diese Pläne sind gut etabliert, ihre Maßnahmen sind gut eingespielt und auch unter Corona-Bedingungen weitgehend ausreichend.
Ergänend dazu haben wir unseren Kitas einen speziellen Corona-Hygieneplan zur Verfügung gestellt. In Übereinstimmung mit dem Corona-Rahmenhygieneplan für Kitas des Landes Berlin enthält er detaillierte Empfehlungen dazu, wie der pädagogische Alltag im Sinne des Infektionsschutzes gestaltet werden sollte und welche Schutzmaßnahmen für welche Personengruppe gelten. Zu den erläuterten Themen gehören etwa besondere Gruppenaktiviäten, Desinfektionsmaßnahmen in Gruppen- und Sanitärräumen und die Gestaltung von Mahlzeiten. Unseren Hygieneplan können Sie hier einsehen.
Außerdem stehen unseren Mitarbeiter*innen FFP2-Masken, Gesichtsschilde aus Plexiglas und pro Mitarbeiter*in und Woche zwei Corona-Schnelltests zur Verfügung.
Für alle Mitarbeiter*innen der Kitas gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske, sobald sie Kontakt mit Erwachsenen haben, die nicht ihrer eigenen eigenen Kohorte (= Gruppe, Bereich) angehören. Im Kontakt mit den Kindern, die sie selbst betreuen, müssen die Pädagog*innen keine Maske tragen.
Wird in den Kitas auch so viel gelüftet wie in den Schulen?
Auch für die Kitas gilt: Häufiges und ausreichendes Lüften ist eine wesentliche Komponente des Infektionsschutzes innerhalb der Gruppen. Tatsächlich ist das regelmäßige Stoßlüften sogar effektiver als der Einsatz eines mobilen Luftfiltergerätes, denn beim Stoßlüften wird die Raumluft tatsächlich ausgetauscht und die ev. vorhandene Viruslast dadurch um bis zu 90 Prozent reduziert.
Aus diesem Grund wird in allen von Kindern genutzten Räumen mindestens zwei Mal pro Stunde eine Stoßlüftung durchgeführt. Bitte geben Sie Ihrem Kind warme Kleidung mit, damit Ihr Kind in dieser Zeit nicht friert!
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Hat es in City-Kitas Coronafälle gegeben?
In unseren Kitas war in jeder Coronawelle deren Ausbreitung deutlich spürbar. Dank Imfpungen, unserer Testkampagne und dem umsichtigen Verhalten aller Beteiligten konnten wir die Infektionsfälle lange Zeit gut uner Kontrolle halten. Durch die Ausbreitung der Delta-und nun der Omikron-Variante kommt es aktuell aber auch bei uns wieder vermehrt zu Infektionsfälle unter Kindern und Mitarbeiter*innen. Dies führt immer wieder zur Notwendigkeit von Teilschließungen und Quarantänen. Welche Kitas aktuell betroffen sind, können Sie tagesaktuell auf unserer Homepage nachlesen. Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.
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Was muss ich tun, wenn mein Kind oder ein Mitglied unseres Haushalts Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatte?
Wenn Sie erfahren, dass jemand in Ihrem näheren Umfeld positiv auf Corona geteste wurde, und Sie oder Ihr Kind vermutlich Kontaktperson der Kategorie I mit einem erhöhten Infektionsrisiko sind, so gilt für Sie die Allgemeinverfügung Ihres Wohnbezirks. In der Regel bedeutet dies: Sie sind verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben – auch wenn dies noch nicht von Ihrem Gesundheitsamt angeordnet wurde. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Gesundheitsamt auf und klären Sie die weiteren Schritte und bringen Sie Ihr Kind bis zur Klärung nicht in die Kita.
Wie erreiche ich im Fall eines Coronaverdachts das Gesundheitsamt?
Eine Liste der Kontaktdaten aller Gesundheitsämter in Berlin finden Sie hier.
Was ist unter einer „Kontaktperson der Kategorie 1“ zu verstehen?
Als „Kontaktperson der Kategorie I“ gelten Menschen, die engen Kontakt zu einem/einer Corona-Infizierten hatten. Dies ist dann der Fall, wenn sie für mindestens 15 Minuten „Face-to-Face“-Kontakt hatten wie z.B. in einem Gespräch. Außerdem gilt als Kontaktperson I, wer Kontakt zu Körperflüssigkeiten eines Infizierten hatte, weil er z.B. von ihm/ihr angehustet oder angeniest wurde. Generell als Kontaktperson 1 gelten Menschen, die mit einem/einer Infizierten in einem Haushalt leben oder sich ohne Maske oder Mindestabstand in einer Gruppe in Kita oder Schule befanden.
Als „Kontaktperson der Kategorie 2“ gelten hingegen die Personen, die ihrerseits Kontakt zu einer Kontaktperson der Kategorie 1 hatten, aber nicht zum/zur Infizierten selbst. Für diese Personen wird in der Regel keine Quarantäne angeordnet.
Ist es möglich, dass mein Kind von Nicht-Fachkräften betreut werden muss?
Schon vor der Corona-Pandemie war die Personalsituation in vielen Kitas durch den Fachkräftemangel angespannt. Durch Corona verzeichnen momentan alle Kitaträger erhöhte Krankenstände, was die Situation weiter verschärft.
Dem Land Berlin ist dies bewusst. Deshalb wurde im Mai 2020 die Möglichkeit geschaffen, in den Kitas ergänzend zum pädagogischen Fachpersonal auch Nicht-Fachkräfte zur Unterstützung der Pädagog*innen einzusetzen. Dabei soll es sich um Personen handeln, die der Kita bereits bekannt sind (z.B. ehemalige Praktikant*innen, Lesepaten u.a.). Auch der unterstützende Einsatz von Eltern der betreuten Kinder ist denkbar.
Auch in vielen unseren Kitas muss aufgrund von akuter Personalknappheit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Diese Personen werden erfahrenen Fachkräften zur Unterstützung zugeordnet und werden diese keinesfalls komplett ersetzen.
Kommt es in Ihrer Kita zum Einsatz von Nicht-Fachkräften, so wird Sie Ihre Kitaleitung hierüber informieren.
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Nachdenken, Forschen, Diskutieren und Malen mit Kindern: Macht mit!
Am 8. April haben wir unserem Malwettbewerb für alle Kinder aus unseren Kitas gestartet. Worum es dabei geht und wie ihr mitmachen könnt, steht in unserem Aufruf, den ihr hier öffnen könnt.
Hier unsere Frage des Tages vom 29. Mai an euch - wir sind gespannt auf eure gemalten Antworten.
Für alle, die's ein bisschen genauer wissen wollen, gibt es hier noch mehr Informationen zu unseren Ideen hinter dem Malwettbewerb.
Viel Spaß!
Und hier noch die Fragen der letzten Tage zum Nachlesen:
28. Mai
27. Mai
26. Mai
25. Mai
19. Mai
18. Mai
15. Mai
14. Mai
13. Mai
12. Mai
11. Mai
Tipp der Woche: Die "Lieblinks" unserer Pädagog*innen
Überall im Internet gibt es tolle Anregungen dazu, was Eltern und Kinder zusammen spielen, erforschen, lesen, basten, anhören, singen, ausprobieren... können. Da den Überblick zu behalten, ist nicht leicht. Deshalb möchten wir ein wenig Orientierung in der Fülle der Angebote geben und präsentieren an dieser StelleDie Lieblinks unserer Pädagog*innen und Pädagogen
Auf unserem Padlet - einer digitalen Pinwand, die in verschiedene Rubriken unterteilt ist, veröffentlichen wir regelmäßig Tipps, Inspiration und Anregungen für Kinder und Eltern. Viele davon stellen spannende Online-Angebote für Kinder vor, in vielen geht es aber auch um Dinge, die ganz "offline sind". Dabei geht es um Musik, um Sport, Bücher, Bastelideen oder Experimente.
Schauen Sie doch mal rein: Hier geht's zu unserem LIEB-LINKS-PADLET.
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Möchten Sie nicht am Tracking teilnehmen, können Sie das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies deaktiviert oder Ihren Browser so einstellen, dass er Cookies von der Domain „googleleadservices.com“ blockiert.
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Fragen an unseren Datenschutzbeauftragten
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Herr Matthias Schütz
audatis
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KITAPLATZ GESUCHT? GEFUNDEN!
Ob Naturpädagogik, Bilingualität, offene Arbeit oder Sprachförderung: Wenn Sie sich für Ihr Kind eine Kita mit einem bestimmten Schwerpunkt wünschen oder einfach eine Einrichtung in Wohnortnähe suchen, werfen Sie gerne einen Blick auf unsere nach Stadtteilen sortierte Standort-Übersicht oder unsere Standort-Karte:
Aktuell haben viele unserer 58 Kitas in Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte freie Plätze für Kinder in verschiedenem Alter im Angebot.
Wenn Sie sich für eine bestimmte Kita interessieren, nehmen Sie einfach Kontakt zur dortigen Kitaleitung auf. Sie kann Sie zur Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen beraten und lädt Sie bei konkretem Interesse zu einem Gespräch ein.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
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