Aktenplan
Nach § 17 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin, ist Kindergärten City als öffentliche Stelle verpflichtet, ein Verzeichnis des vom Eigenbetrieb geführten Aktenbestandes allgemein zugänglich zu machen. Dazu dient die Veröffentlichung des Aktenplans im Internet.
Sie können den Aktenplan von Kindergärten City hier als PDF-Dokument abrufen: