Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation: Was bedeutet das?

Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation: Was bedeutet das?

Mittlerweile haben alle Berliner Bezirke eine sog. Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation während der Corona-Pandemie erlassen. Kurz gesagt bedeutet sie, dass für bestimmte Personen automatisch eine Pflicht zur häuslichen Isolation bzw. Quarantäne eintritt, auch ohne dass dies ausdrücklich vom Gesundheitsamt angeordnet wurde.

 
Die Allgemeinverfügungen unterscheiden sich im Detail zwischen den Bezirken etwas. In jedem Fall gilt die Verfügung des Bezirks, in dem sich der Wohnsitz des/der Betroffenen befindet. Ob sich die Kita in einem anderen Bezirk befindet, ist unerheblich.

In der Regel gelten die Verfügungen für:
  1. Personen, die vom Gesundheitsamt als Kontakt der Kategorie 1 eingestuft wurden, die also engen Kontakt zu einem positiv Getesteten hatten,
  2. Personen mit Corona-Symptomen, für die vom Gesundheitsamt oder einem Arzt ein Coronatest angeordnet wurde oder die kürzlich getestet wurden (Verdachtspersonen),
  3. Personen, die selbst bereits positiv getestet wurden.
Personen, auf die einer dieser Punkte zutrifft, sind verpflichtet, sich sofort in häusliche Isolation/Quarantäne zu begeben. Die Quarantäne muss nicht, wie bisher, ausdrücklich vom Gesundheitsamt angeordnet werden.

Die Allgemeinverfügungen stehen im Internet zum Download zur Verfügung: